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Neue Härtebereiche für Trinkwassser

 

Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch-

und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffent-

lichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebe-

bereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

 

Härtebereich weich:

Weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° dH)

 

Härtebereich mittel

1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4bis 14 ° dH)

 

Härtebereich hart:

Mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

 

Diese neuen Härtebereiche lösen die alten vier Härtebereiche ab.

 

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischen Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittel-

Hersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese 3 Härtebereiche.

 

Bei der am 31.08.2009 entnommenen Wasserprobe wurde beim Mischwasser folgender Wert festgestellt:

 

Gesamt-Härte 3,60 mmol/l, das entspricht 20,2 dH = Härtebereich Hart

 

Außerdem wird den Wasserabnehmern empfohlen, ihre Hausinstallation mindestens 1x monatlich auf Rohrbrüche zu kontrollieren. Wenn kein Wasser entnommen wird, müssen alle Räder des Wasserzählers stillstehen.