Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch-
und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffent-
lichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebe-
bereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich:
Weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° dH)
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4bis 14 ° dH)
Härtebereich hart:
Mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)
Diese neuen Härtebereiche lösen die alten vier Härtebereiche ab.
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischen Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittel-
Hersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese 3 Härtebereiche.
Bei der am 31.08.2009 entnommenen Wasserprobe wurde beim Mischwasser folgender Wert festgestellt:
Außerdem wird den Wasserabnehmern empfohlen, ihre Hausinstallation mindestens 1x monatlich auf Rohrbrüche zu kontrollieren. Wenn kein Wasser entnommen wird, müssen alle Räder des Wasserzählers stillstehen.